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   BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 16/00   

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https://dejure.org/2001,8671
BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 (https://dejure.org/2001,8671)
BAG, Entscheidung vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 (https://dejure.org/2001,8671)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 4 ABR 16/00 (https://dejure.org/2001,8671)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Rechtsfragen des Zuordnungstarifvertrages

  • Wolters Kluwer

    Ende der Amtszeit eines Betriebsrates aufgrund des Zuordnungstarifvertrages zwischen der SPAR Handels-AG und den Gewerkschaften HBV und DAG; Schriftformerfordernis bei Änderungen oder Ergänzungen eines Tarifvertrages; Einheitlichkeit der Vertragsurkunde; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 16/00
    Denn die Schriftform des § 126 BGB erfordert keine körperliche Verbindung der einzelnen Blätter der Urkunde, wenn sich deren Einheit aus fortlaufender Paginierung, fortlaufender Numerierung der einzelnen Bestimmungen, einheitlicher grafischer Gestaltung, inhaltlichem Zusammenhang des Textes oder vergleichbaren Merkmalen zweifelsfrei ergibt (BGH 24. September 1997 - XII ZR 234/95 - BGHZ 136, 357).
  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 394/97

    Verschwiegenheitspflicht, Unterlassungsansprüche

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 16/00
    Eine solche Rüge im Sinne von § 286 ZPO ist als Verfahrensrüge nach § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO nur beachtlich, wenn in der Rechtsbeschwerdebegründung im einzelnen die Tatsachen angeführt werden, die den Verfahrensmangel ergeben sollen (st. Rspr., vgl. zB BAG 19. Mai 1998 - 9 AZR 394/97 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11 = EzA HGB § 74 Nr. 61; 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 15 = EzA BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 6).
  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86

    Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 16/00
    Eine solche Rüge im Sinne von § 286 ZPO ist als Verfahrensrüge nach § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO nur beachtlich, wenn in der Rechtsbeschwerdebegründung im einzelnen die Tatsachen angeführt werden, die den Verfahrensmangel ergeben sollen (st. Rspr., vgl. zB BAG 19. Mai 1998 - 9 AZR 394/97 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11 = EzA HGB § 74 Nr. 61; 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 15 = EzA BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 6).
  • BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78

    Bildung eines Konzernbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 16/00
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - BAGE 34, 230; 30. Oktober 1986 - 6 ABR 19/85 - BAGE 53, 287) müssen betriebliche Mitwirkung und Mitbestimmung der Betriebsräte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes dort ansetzen, wo die wesentliche betriebliche Leitungsmacht - insbesondere im sozialen, personellen und wirtschaftlichen Bereich - konkret entfaltet und ausgeübt wird und damit tatsächlich für die Arbeitnehmer relevante, insbesondere mitbestimmungspflichtige Entscheidungen des Arbeitgebers getroffen werden.
  • BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 19/85

    Gemeinschaftsunternehmen - Entsendungsrecht zum Konzernbetriebsrat

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 16/00
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - BAGE 34, 230; 30. Oktober 1986 - 6 ABR 19/85 - BAGE 53, 287) müssen betriebliche Mitwirkung und Mitbestimmung der Betriebsräte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes dort ansetzen, wo die wesentliche betriebliche Leitungsmacht - insbesondere im sozialen, personellen und wirtschaftlichen Bereich - konkret entfaltet und ausgeübt wird und damit tatsächlich für die Arbeitnehmer relevante, insbesondere mitbestimmungspflichtige Entscheidungen des Arbeitgebers getroffen werden.
  • BGH, 27.06.1994 - III ZR 117/93

    Wirksamkeit von Änderungen oder Ergänzungen eines unterschriebenen Urkundentextes

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 16/00
    Daher wird auch eine Änderung oder Ergänzung des über den Unterschriften stehenden Textes durch die Unterschriften gedeckt, sofern die Änderung oder Ergänzung dem übereinstimmenden Willen der Vertragschließenden entspricht (BGH 27. Juni 1994 - III ZR 117/93 - NJW 1994, 2300 mwN).
  • BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 419/95

    Stellvertretung beim Abschluß eines Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 16/00
    Dies ist nach den allgemeinen Regeln über die Stellvertretung zulässig (Senat 12. Februar 1997 - 4 AZR 419/95 - AP TVG § 2 Nr. 46 mwN).
  • LAG Niedersachsen, 15.12.1999 - 15 TaBV 42/99

    Wahrung der Schriftform eines Zuordnungstarifvertrags; Voraussetzungen eines

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 16/00
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. Dezember 1999 - 15 TaBV 42/99 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 TaBV 4/08

    Regelungskompetenz bei Zuordnungstarifvertrag

    Vielmehr ist, insbesondere wegen des damaligen Erfordernisses der behördlichen Zustimmung nach § 3 Abs. 2 BetrVG 1972, Zurückhaltung bei der gerichtlichen Überprüfung eines Zuordnungstarifvertrags geboten (vgl. BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 - Rz. 57 m. w. N.; BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 11/00 - Rz. 57; BAG vom 24.01.2001, 4 ABR 4/00 - Leitsatz 3, jeweils zitiert nach JURIS).

    Die Regelung des alten § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG 1972 erfasste auch die Zusammenfassung mehrerer Betriebsteile, die die Voraussetzungen des § 4 S. 1 Nr. 1 und 2 BetrVG erfüllen und lediglich deshalb als selbständige Betriebe "gelten" (BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 - BAG vom 24.1.2001 - 4 ABR 4/00 und BAG vom 24.1.2001 - 4 ABR 11/00).

    Wird ein Betrieb erst während der Laufzeit eines Zuordnungstarifvertrages von dessen Geltungsbereich erfasst, so endet die Amtszeit des für diesen Betrieb gewählten Betriebsrates mit der Geltung des Zuordnungstarifvertrages (BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 -, Rz. 68; BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 4/00 -, Rz. 66 - jeweils zitiert nach JURIS, m. w. N.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2009 - 20 TaBV 949/09

    Tarifvertragliche Bildung neuer betriebsverfassungsrechtlicher Strukturen;

    Hat die Zustimmungsbehörde nach ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens nach § 3 Abs. 2 S. 2 BetrVG 1972 ihre Zustimmung erteilt, spricht dies dafür, dass durch die tarifliche Regelung die Bildung von Vertretungen der Arbeitnehmer erleichtert wird (vgl. BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 -.; BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 11/00 - BAG vom 24.01.2001, 4 ABR 4/00 - Leitsatz 3, alle juris).

    Die Regelung des alten § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG 1972 erfasste auch die Zusammenfassung mehrerer Betriebsteile, die die Voraussetzungen des § 4 S. 1 Nr. 1 und 2 BetrVG erfüllen und lediglich deshalb als selbständige Betriebe "gelten" (BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 - BAG vom 24.1.2001 - 4 ABR 4/00 und BAG vom 24.1.2001 - 4 ABR 11/00).

  • LAG Hessen, 12.04.2012 - 9 TaBV 35/11

    Zuordnungstarifvertrag - Bildung von Regionalbetriebsräten;

    Für die Vorgängertarifverträge gilt im Übrigen, dass dann, wenn die Zustimmungsbehörde nach ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens nach § 3 Abs. 2 S. 2 BetrVG 1972 ihre Zustimmung erteilt hat, dies dafür spricht, dass durch die tarifliche Regelung die Bildung von Vertretungen der Arbeitnehmer erleichtert wird (vgl. BAG Beschlüsse vom 24. Jan. 2001 - 4 ABR 16/00 -, - 4 ABR 11/00 - und - 4 ABR 4/00 - Juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.2010 - 4 TaBV 2/10

    Geltung eines Firmentarifvertrages auf neu hinzugekommene Betriebe -

    Außerdem hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 24. Januar 2001 (4 ABR 16/00 - Juris) entschieden, dass ein Zuordnungstarifvertrag nach § 3 BetrVG auch für die hinzugekommenen Verkaufsstellen eines eingegliederten Unternehmens gelte.
  • LAG Köln, 18.12.2012 - 7 TaBV 44/12

    Eigenständige Struktur nach Betriebsübergang

    Die vorliegende Entscheidung des Arbeitsgerichts und die diese bestätigende Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts steht dagegen in vollem Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluss vom 24.01.2001 in Sachen 4 ABR 16/00 (ebenso: BAG vom selben Tage in den Sachen 4 ABR 4/00 und 4 ABR 11/00).
  • LAG Hessen, 07.10.2010 - 9 TaBV 86/10

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Regelungen zur Errichtung von

    Ist die vereinbarte Bestimmung des Geltungsbereichs nicht ausreichend, ist der gemäß § 3 BetrVG abgeschlossene Tarifvertrag unwirksam (BAG Beschluss vom 24. Jan. 2001 - 4 ABR 16/00 - Juris).
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